Tätigkeitsfelder
Unsere Kanzlei hat sich dem Arbeitsrecht verschrieben. Dieses Rechtsgebiet lässt sich unterteilen in das sogenannte Individualarbeitsrecht, welches die Rechtsverhältnisse zwischen dem Arbeitgeber und dem Arbeitnehmer zum Gegenstand hat, und das sogenannte kollektive Arbeitsrecht, bei dem es um die Rechtsverhältnisse zwischen Betriebsräten, Gewerkschaften und Arbeitgeberorganisationen geht.
Überwiegend betreut unsere Kanzlei Mandate aus dem Gebiet des Individualarbeitsrechtes. Wichtigstes Tätigkeitsfeld ist hierbei das Angreifen einer Kündigung durch den Arbeitgeber durch Erhebung einer sogenannten Kündigungsschutzklage.
Gerade bei lang dauernden Arbeitsverhältnissen wirkt eine Kündigung oft wie ein Erdbeben. Plötzlich kommt alles zusammen: der Verlust des Arbeitsplatzes, Auseinandersetzungen mit der Bundesagentur für Arbeit, die plötzliche Freistellung von der Erbringung der Arbeitsleistung oder das Angebot, den Arbeitsvertrag gegen eine Abfindung aufzuheben.
Häufig tritt noch hinzu, dass ausstehendes Entgelt oder Sonderzahlungen nicht geleistet werden oder das Zeugnis nicht erteilt wird. In diesen Situationen können wir helfen.
Unser Ziel ist es, eine umfassende, kompetente Beratung aus einer Hand sicherzustellen. Nur so kann es gewährleistet werden, bei der Fülle der Probleme nicht den Überblick zu verlieren.