Unsere Kosten bleiben für Sie transparent!

Wir setzen uns persönlich dafür ein, Kostenrisiken für unsere Mandanten zu vermeiden und Sie entsprechend zu beraten.

Die gesetzlichen Vorschriften
Seit 01.07.2004 gelten neue Spielregeln im Kostenrecht. An diesem Tag trat das neue Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) in Kraft. Seine Grundsätze wollen wir Ihnen kurz darstellen:
Unterschieden wird grundsätzlich zwischen der internen Beratung und der Vertretung Ihrer Interessen gegenüber Dritten.

1. Ihre Beratung
Für die Beratung und die Erstattung von Rechtsgutachten sind keine konkreten Gebühren mehr vorgeschrieben. Die gesetzliche Neuregelung ermöglicht es uns, eine individuelle Honorarvereinbarung, mit Ihnen zu treffen, welche sich an den besonderen Umständen Ihres Falles orientiert.

2. Ihre Vertretung gegenüber Dritten
a) Die außergerichtliche Vertretung
Maßgeblich für die Vergütung eines Rechtsanwaltes ist der sogenannte Gegenstandswert. Dieses ist der Wert, der dem Wert der geltend gemachten Forderung entspricht.
Wird zum Beispiel eine Vergütungsforderung in Höhe von € 1.000,00 geltend gemacht, so beträgt der Gegenstandswert € 1.000,00.
Für das Arbeitsrecht gelten daneben einige Besonderheiten. Maßgeblicher Gegenstandswert für eine Kündigungsschutzklage ist beispielsweise Ihr Bruttoeinkommen eines Vierteljahres. Eine Klage auf Zeugnisberichtigung oder –erteilung wird grundsätzlich mit einer Bruttomonatsvergütung angesetzt.

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